Stille Feiertage mit Tanzverbot

  

optimale Gelegenheit für eine Hypnoseshow

In einigen Bundesländern gibt es sogenannte stille Feiertage, oder auch einfach stille Tage genannt. Die besonderen Einschränkungen an diesen stillen Feiertagen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Leider ist in Bayern, somit auch in den Städten München, Augsburg, Pfaffenhofen und Ingolstadt, an den stillen Feiertagen Tanzverbot.

Am bekanntsten ist das Tanzverbot am Karfreitag, das in fast allen Bundesländern besteht. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Feiertage, an denen Tanzverbot herrscht. Gerade für Discotheken, Clubs und andere Tanzveranstalter ist diese Tanzverbot besonders ungünstig, da die Anzahl der Gäste und somit der Umsatz sinkt.

In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass es auch an stillen Feiertagen mit Tanzverbot möglich ist, durch interessante Darbietungen, eine hohe Anzahl von Gästen in die Discotheken und Clubs zu bekommen. Gerade eine Hypnoseshow ist ein Publikumsmagnet, da es sich hierbei um etwas ganz besonderes handelt und es eine Showhypnose nicht jeden Tag zu sehen gibt.

Durch eine vorher angekündigte Hypnoseshow haben Discotheken und Clubs auch an stillen Feiertagen mit Tanzverbot die Möglichkeit, eine hohe Anzahl von Gästen zu bekommen und einen guten Umsatz zu erreichen.

Wichtigste und fast überall berücksichtigte stille Feiertage mit Tanzverbot:

(Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten.  

Eine Hypnoseshow zeigt das die Hypnose tatsächlich funktioniert. Vielen Besuchern wird bei einer Hypnoseshow klar, dass vielen Menschen in der Medizin und Lebensberatung durch Hypnosetherapie geholfen werden kann. Der ernste Charakter bleibt damit gewahrt. Ich empfehle dies mit der zuständigen Behörde vorher abzusprechen.

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